Lesen Sie hier die offizielle Satzung des Vereins „und täglich grüßt das Murmeltier e.V.“ und erfahren Sie alles über den Vereinszweck, Mitgliedschaft, Vorstand, Mitgliederversammlung sowie Regelungen zur Auflösung.
§ 1 Name, Sitz, Eintragung, Geschäftsjahr
Der Verein trägt den Namen „und täglich grüßt das Murmeltier e.V.“.
Der Sitz des Vereins befindet sich in Wörth am Rhein.
Der Verein soll in das Vereinsregister eingetragen werden.
Das Geschäftsjahr entspricht dem Kalenderjahr.
Der Zweck des Vereins ist die Unterstützung von krebskranken, schwerstkranken und chronisch kranken Kindern und Jugendlichen sowie deren Familien. In Ausnahmefällen werden auch andere hilfsbedürftige Personen unterstützt.
Maßnahmen zur Umsetzung des Vereinszwecks:
a) Beschaffung und Bereitstellung von Mitteln zur Förderung der ganzheitlichen und familienorientierten Betreuung.
b) Verbesserung der ganzheitlichen und familienorientierten Betreuung dieser Patientengruppe.
Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar mildtätige Zwecke, wie sie im Abschnitt „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung definiert sind.
Mitglied kann jede natürliche oder juristische Person werden, die die Ziele des Vereins aktiv unterstützt.
Über die Aufnahme entscheidet der Vorstand.
Die Mitgliedschaft endet durch Austritt, Ausschluss oder Tod.
Die Mitglieder leisten Beiträge gemäß den Beschlüssen der Mitgliederversammlung.
Die Organe des Vereins sind:
a) der Vorstand
b) die Mitgliederversammlung
Der Vorstand besteht aus:
a) dem Vorsitzenden
b) dem ersten Schatzmeister
Die Mitgliederversammlung wird mindestens einmal jährlich einberufen.
Mitglieder sowie Vorstandsmitglieder haben Anspruch auf Ersatz ihrer tatsächlich entstandenen Aufwendungen.
Satzungsänderungen können nur mit Zustimmung der Mehrheit der anwesenden Vereinsmitglieder beschlossen werden.
Alle Beschlüsse, die in Vorstandssitzungen oder Mitgliederversammlungen gefasst werden, sind schriftlich zu dokumentieren.
Zur Auflösung des Vereins ist ein Beschluss mit einer Dreiviertelmehrheit der anwesenden Mitglieder erforderlich.
Bei Auflösung oder Wegfall des Vereinszwecks fällt das Vermögen ausschließlich an eine gemeinnützige Organisation, die ähnliche Zwecke verfolgt, und die es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige Zwecke verwendet.